Die Beiträge für dieselbe Maschine liegen je nach Versicherer weit auseinander. Unser Vergleich zeigt, welcher Schutz zu Ihrem Motorrad passt: Warum die Haftpflicht für jedes Kraftrad Pflicht ist, wann sich Teil- oder Vollkasko rechnen, welche Deckungssumme sinnvoll ist und mit welchen Hebeln Sie Ihren Beitrag senken – vom Saisonkennzeichen bis zur Schadenfreiheitsklasse.
Ob zum Saisonstart im Frühjahr, zum Saisonende oder zum Jahreswechsel: Irgendwann stellt sich für jeden Motorradfahrer die Frage nach der passenden Versicherung. Die Beiträge für dieselbe Maschine liegen je nach Versicherer weit auseinander – und der Wechsel ist in wenigen Minuten erledigt. Worauf es bei der Auswahl ankommt und welcher Schutz für welches Kraftrad sinnvoll ist, erfahren Sie hier.
Bei Motorrädern gilt dieselbe Systematik wie beim Auto: Eine Versicherung ist Pflicht, zwei sind freiwillig. Die Haftpflicht schützt immer nur den Unfallgegner, Teil- und Vollkasko schützen Ihr eigenes Motorrad.
| Schadensfall | Haftpflicht | Teilkasko | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Schäden am Fahrzeug des Unfallgegners | |||
| Personenschäden Dritter | |||
| Diebstahl des Motorrads | — | ||
| Brand, Sturm, Hagel, Blitzschlag | — | ||
| Zusammenstoß mit Tieren | — | ||
| Selbst verschuldeter Unfall am eigenen Motorrad | — | — | |
| Vandalismus | — | — | |
| Gesetzlich vorgeschrieben | — | — | |
| Legende: ✔ = grundsätzlich abgedeckt; — = nicht abgedeckt. Der genaue Umfang steht in den Bedingungen des jeweiligen Tarifs. | |||
Die Vollkasko schließt die Teilkasko immer mit ein – Sie schließen also nie beides gleichzeitig ab.
Unabhängig davon, ob Sie ein Mofa, einen Roller oder eine schwere Maschine fahren: Für jedes dieser Fahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung bestehen. Das gilt auch für Mopeds und Vespas, die viele Halter fälschlich für versicherungsfrei halten.
Wer ein Kraftrad ohne gültige Haftpflicht auf öffentlichen Straßen benutzt, macht sich strafbar. Das Pflichtversicherungsgesetz sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor; wer nur fahrlässig handelt, muss mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen rechnen. Zusätzlich kann das Fahrzeug eingezogen werden (§ 30 Pflichtversicherungsgesetz).
Ohne Haftpflicht wird ein Motorrad gar nicht erst zugelassen. Die Zulassungsstelle prüft den Versicherungsnachweis über die eVB-Nummer, die Sie beim Abschluss automatisch von Ihrem Versicherer erhalten. Ohne sie sind auch Wiederzulassung, Halterwechsel und das Wiederanmelden eines stillgelegten Kraftrads nicht möglich.
Das Gesetz schreibt Mindestversicherungssummen vor, die jeder Tarif erfüllen muss. In der Praxis reichen diese Beträge bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten allerdings nicht weit – Behandlungskosten, Verdienstausfall und lebenslange Rentenzahlungen summieren sich schnell.
| Art des Schadens | Gesetzliches Minimum | Marktüblicher Schutz |
|---|---|---|
| Personenschäden | 7,5 Mio. € | pauschal, meist mit einer Obergrenze je geschädigter Person |
| Sachschäden | 1,3 Mio. € | pauschal |
| Reine Vermögensschäden | 50.000 € | pauschal |
| Mindestsummen nach der Anlage zu § 4 Absatz 2 Pflichtversicherungsgesetz. Gute Tarife bieten stattdessen eine pauschale Deckungssumme für alle Schadensarten zusammen – achten Sie beim Vergleich auf diesen Wert. | ||
Achten Sie beim Vergleich also weniger darauf, ob die gesetzlichen Summen erfüllt sind – das tut jeder zugelassene Tarif – sondern darauf, wie hoch die pauschale Deckungssumme ist und ob es eine Begrenzung je geschädigter Person gibt.
Versichert sind alle Schäden, die Sie mit Ihrem Kraftrad anderen zufügen. Die Versicherer unterscheiden dabei drei Kategorien:
Die Haftpflicht wirkt zugleich als passiver Rechtsschutz: Der Versicherer prüft die Ansprüche des Unfallgegners und weist unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten zurück – notfalls vor Gericht.
Jeder Tarif definiert Ausschlüsse, und sie sind nicht überall gleich formuliert. Typischerweise ausgeschlossen oder stark eingeschränkt sind:
Ein Kriterium, das im Preisvergleich leicht untergeht: Manche Versicherer verzichten vertraglich darauf, sich im Schadensfall auf grobe Fahrlässigkeit zu berufen. Genau dieser Punkt entscheidet, ob nach einem übersehenen roten Ampelsignal gezahlt wird oder nicht.
Krafträder gibt es in sehr unterschiedlichen Leistungsklassen – und die Klasse entscheidet nicht nur über den nötigen Führerschein, sondern auch über den Versicherungsbeitrag. Versicherungspflichtig sind sie alle.
| Klasse | Fahrzeuge | Mindestalter |
|---|---|---|
| AM | Kleinkrafträder und Motorroller bis 50 cm³ und 45 km/h | 15 Jahre (bis zum 16. Geburtstag nur im Inland) |
| A1 | Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg | 16 Jahre |
| A2 | Krafträder bis 35 kW, Leistungsgewicht max. 0,2 kW/kg | 18 Jahre |
| A | Krafträder ohne Leistungsbegrenzung | 20 Jahre bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2, sonst 24 Jahre |
| Nach §§ 6 und 10 Fahrerlaubnis-Verordnung. Klasse A schließt A2, A1 und AM ein, Klasse A2 schließt A1 und AM ein. | ||
Ein Mofa mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fällt nicht unter diese Klassen: Dafür genügt eine Mofa-Prüfbescheinigung ab 15 Jahren oder ein Führerschein einer beliebigen Klasse. Versichert werden muss es trotzdem – wie Kleinkrafträder und Motorroller bis 50 cm³ über ein Versicherungskennzeichen, das jede Saison neu erworben wird. Größere Maschinen erhalten dagegen ein reguläres Kennzeichen der Zulassungsstelle.
Für stärkere Motorroller gelten dieselben Regeln wie für Motorräder: Ein Großroller mit mehreren Hundert Kubikzentimetern Hubraum braucht denselben Führerschein und dieselbe Versicherung wie ein klassisches Motorrad vergleichbarer Leistung.
Anders als die Haftpflicht sind Kaskoversicherungen freiwillig. Sie kommen für Schäden an Ihrer eigenen Maschine auf – die Teilkasko für Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Wildunfälle, die Vollkasko zusätzlich für selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus.
Weil das Unfallrisiko bei Krafträdern deutlich höher liegt als beim Pkw, verlangen die Versicherer für eine Motorrad-Vollkasko spürbar höhere Prämien als für die Teilkasko.
Ein einfacher Anhaltspunkt: Sobald der Beitrag zur Vollkasko in wenigen Jahren den Restwert des Motorrads erreicht, ist sie wirtschaftlich kaum noch zu rechtfertigen.
Die Kosten einer Motorradversicherung ergeben sich aus einer ganzen Reihe von Merkmalen. Die wichtigsten sind:
Für jedes Jahr, das Sie ohne regulierten Schaden fahren, stufen die Versicherer Sie in eine bessere Schadenfreiheitsklasse ein – und Sie zahlen nur noch einen Prozentsatz des Grundbeitrags. Ein selbst verschuldeter Unfall führt umgekehrt zur Rückstufung, die sich über mehrere Jahre auswirkt.
Wie stark eine Rückstufung ausfällt und welcher Beitragssatz zu welcher Klasse gehört, legt jeder Versicherer selbst fest. Die Unterschiede sind erheblich – ein Grund mehr für den Vergleich. Die aktuellen Tabellen mehrerer Anbieter finden Sie auf unserer Seite zu den SF-Klassen.
Für Fahranfänger ohne eigene schadenfreie Jahre gibt es gesonderte Einstufungen, die deutlich über dem Grundbeitrag liegen können.
Junge Fahrer kommen deutlich günstiger weg, wenn das Motorrad als Zweitfahrzeug der Eltern läuft. Der Haken: In dieser Konstruktion bauen sie keinen eigenen Schadenfreiheitsrabatt auf – die Ersparnis von heute wird also später teuer bezahlt.
Auch bei diesen Bausteinen unterscheiden sich die Anbieter stark – im Preis wie im Umfang. Ein Vergleich, der nur den Grundbeitrag betrachtet, greift deshalb zu kurz.
Motorradtarife bieten sowohl große Allsparten-Versicherer als auch spezialisierte Direktversicherer an. Weil die Beiträge von sehr individuellen Merkmalen abhängen, gibt es keinen Anbieter, der für alle Fahrer der günstigste ist. Neben dem Preis zählen Leistungsumfang, Konditionen für Zusatzbausteine und die Abwicklung im Schadensfall.
Ausführliche Porträts finden Sie in unserer Anbieter-Übersicht, unter anderem zu:
Ihren Vertrag können Sie regulär zum Ende des Versicherungsjahres kündigen – oder unterjährig, wenn ein Sonderkündigungsrecht greift, etwa nach einer Beitragserhöhung oder nach einem regulierten Schaden. Beim Wechsel darf der Haftpflichtschutz keinen einzigen Tag aussetzen.
Wie Sie dabei vorgehen, welche Angaben in die Kündigung gehören und welche Fristen gelten, lesen Sie unter Motorradversicherung kündigen oder wechseln.
Das Angebot am Markt für Motorradversicherungen ist vielfältig, denn Motorradfahrer gelten als zahlungskräftige Klientel. Fast alle Kraftfahrzeugversicherer haben mindestens einen Tarif für die Motorradversicherung auf den Markt gebracht, sodass die Fülle der Angebote für den Versicherten nahezu unüberschaubar ist. Motorradversicherungen zu vergleichen, ist für den Versicherten zudem wichtig, weil sich Preise und Leistungen in der Vielzahl der Angebote erheblich unterscheiden.
Ein Motorradversicherungsvergleich über ein Vergleichsportal bringt Ihnen vor allem eine gewisse Kostenersparnis. Oft können Sie die gleichen Leistungen bei einem anderen Versicherer zu einem deutlich besseren Preis erhalten. Eine günstige Motorradversicherung finden Sie allerdings nur mithilfe eines umfassenden Vergleichs. Unabhängige Verbraucherschutztests von Stiftung Warentest und Co. zeigen immer wieder eine erhebliche Preis-Leistungs-Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Tarif. Unterschiede von bis zu 300 Euro und mehr im Jahr sind keine Seltenheit.
Für Sie bedeutet das, dass Sie gut und günstig versichert sind, wenn Sie regelmäßig einen Motorradversicherungsvergleich durchführen. Ob Sie am Ende günstiger versichert sein wollen oder auf beste Leistung zu einem angemessenen Preis Wert legen, ist natürlich Ihre individuelle Entscheidung. Ein Preisvergleich für Motorradversicherungen hilft Ihnen, den optimalen Tarif für Ihren Bedarf zu finden.
Für einen Vergleich der Motorradversicherungen genügen zwei Schritte: Zuerst sollten Sie sich überlegen, welche Leistungen Ihnen wichtig sind. Im zweiten Schritt steht dann der eigentliche Tarifvergleich an.
Wollen Sie einen Rundum-Schutz mit einer Motorrad-Vollkaskoversicherung, oder genügt eine Motorrad-Teilkasko oder sogar nur eine Motorrad-Haftpflicht? Darf eine Selbstbeteiligung vorgegeben sein? Wenn ja, wie hoch soll sie ausfallen? Soll eine Werkstattbindung vereinbart werden, um die Kosten niedrig zu halten? Beabsichtigen Sie Ihr Motorrad mit einem Saisonkennzeichen anzumelden oder nutzen Sie das Fahrzeug das ganze Jahr? Sobald Sie diese Fragen geklärt haben, folgt im nächsten Schritt der Vergleich.
Mithilfe eines Vergleichs von Motorradversicherungen ist das schnell erledigt. Dieser greift auf die aktuellen Tarife am Markt zu und stellt sie in einer gut verständlichen Übersicht zusammen. Auf den ersten Blick erkennen Sie die wichtigsten Leistungen und können sie gezielt vergleichen. Schauen Sie sich die Versicherungsbedingungen genau an und achten Sie auch auf die Details. Meistens können Sie den Antrag auf Abschluss des Vertrags auch unmittelbar nach dem Vergleich einreichen. So haben Sie den Vergleich in kurzer Zeit durchgeführt und dürfen dennoch sicher sein, dass alle wichtigen Versicherer mit ihren Tarifen berücksichtigt wurden.
Als erster Anhaltspunkt für die Zulassung eines Motorrads gilt: Für die meisten Maschinen besteht, eine Versicherungspflicht in der Haftpflicht. Das liegt daran, dass Motorradfahrer, genau wie Kraftfahrzeugfahrer, mit ihrem Motorrad schwere Unfälle verursachen können, die teilweise zu erheblichen Sach- und Personenschäden führen. Zum Schutz des Halters und des Unfallopfers ist eine Motorrad-Haftpflichtversicherung deshalb gesetzlich vorgeschrieben. Sie kommt für Sach- und Personenschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme auf.
Unter allen Umständen ist es wichtig, die Mindestdeckung in der Motorradversicherung auf eine ausreichende Höhe zu vereinbaren, damit es im Schadensfall nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt.
Bevor Sie Motorradversicherungen vergleichen, sollten Sie sich über die Unterschiede der Versicherungsarten im Klaren sein. Die Motorradhaftpflichtversicherung kommt nur für Schäden auf, die das Unfallopfer erleidet, nicht jedoch für Schäden am versicherten Motorrad oder am Fahrzeughalter, die beispielsweise durch höhere Gewalt entstehen. Ebenfalls ausgenommen ist ein Schaden, den ein Fahrer verursacht, wenn er das Motorrad gegen den Willen oder ohne das Wissen des Halters bewegt.
Die gesetzliche Mindestdeckung beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden. In der Praxis sind diese Summen bei einem schweren Unfall schnell aufgebraucht – gute Tarife bieten stattdessen eine pauschale Deckungssumme, die deutlich darüber liegt.
Bei der Kaskoversicherung für Motorräder handelt es sich um eine freiwillig abschließbare Fahrzeugversicherung. Kaskoversicherungen decken Schäden am eigenen Motorrad ab. Die Motorrad-Teilkasko deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Zusammenstöße mit Tieren, Feuer oder Naturgewalten entstehen. Gerade bei neuen oder teuren Maschinen ist eine Motorrad-Vollkaskoversicherung zu empfehlen, denn die Schadensbeseitigung kann hier schnell eine enorme finanzielle Größenordnung annehmen. Dazu zählen primär Schäden, die der Halter durch Unfälle selbst verursacht hat, sowie durch Vandalismus verursachte Schäden. Zusätzlich versichert sind eingebautes Motorradzubehör – sofern es zugelassen ist – und Halterungen oder Anbauten, die die Verkehrssicherheit erhöhen. Ausgeschlossen sind hingegen Schäden, die auf mangelnde Wartung, Vorsatz oder auf widerrechtliche Ursachen zurückzuführen sind.
Ein ausschlaggebendes Kriterium beim Motorradversicherungsvergleich ist die Höhe der Tarife. Zum einen wird die Höhe der Tarife für die Motorradversicherung durch die Deckungssumme bestimmt. Wenn Sie eine pauschale Deckung für Schäden über 100 Millionen Euro vereinbaren, ist der Beitrag etwas höher als bei einer Deckungssumme, die gerade das Mindestmaß abdeckt. Zum anderen spielt der Hubraum des Zweirads eine große Rolle – je schneller und leistungsstärker die Maschine ist, desto höher ist auch der Beitrag. Das Alter des Halters ist ebenfalls maßgeblich: Junge Fahrer verursachen tendenziell häufiger Unfälle und müssen deshalb tiefer in die Tasche greifen.
Weitere Kriterien für die Höhe der Tarife sind die Anzahl der schadenfreien Jahre, die sich in der Schadenfreiheitsklasse widerspiegelt, sowie die Regionalklasse. Sie hängt vom Bezirk ab, in dem das Zweirad zugelassen wird. Auf dem Land ist eine Zulassung etwas günstiger als in der Stadt.
Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung bei einer Motorradversicherung kann Ihr Beitrag gesenkt werden. Die Selbstbeteiligung kann für die Vollkasko oder die Teilkasko abgeschlossen werden. In der Vollkasko liegt sie in der Regel zwischen 300 und 500 Euro, in der Teilkasko zwischen 150 und 500 Euro.
Je höher Sie die Selbstbeteiligung ansetzen, desto geringer sind die Tarife. Im Fall einer Regulierung müssen Sie zunächst den Eigenanteil zahlen, bevor der Versicherer leistet. Dennoch kann es sich finanziell lohnen, einen Eigenanteil für die Motorradversicherung abzuschließen.
Zweiräder mit einer Leistung von höchstens 11 Kilowatt und einem Hubraum von 125 Kubikzentimetern werden von den Versicherern anders eingestuft. Diese Fahrzeuge dürfen auch von Minderjährigen bewegt werden, deshalb wird das Alter des Motorradfahrers geprüft. In diesem Fall ist die Prämie Ihrer Versicherung deutlich höher.
Für Motorräder mit einem Hubraum von bis zu 50 Kubikzentimetern ist keine Motorradversicherung erforderlich. Für diese Fahrzeuge genügt eine Rollerversicherung in Form eines Versicherungskennzeichens, das jeweils von März bis zum Februar des Folgejahres ausgestellt wird und danach erneuert werden muss.
Der Halter des Motorrads wird in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Je länger Sie als Fahrer ohne Unfall unterwegs sind, desto höher ist Ihre Einstufung – und desto günstiger ist Ihr Beitrag. Der Schadenfreiheitsrabatt – kurz SF-Rabatt genannt – beeinflusst die Höhe Ihres Versicherungsbeitrags. Damit belohnen die Versicherer einen umsichtigen und sicheren Fahrstil.
Sofern Sie einen Schaden über die Versicherung regulieren lassen, werden Sie ab dem kommenden Jahr in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Damit steigen die Beiträge für Ihre Motorradversicherung.
Die Beantragung einer Motorradversicherung ist am besten online möglich. Vor dem Einreichen des Antrags auf Versicherungsschutz sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen. Mithilfe unseres Vergleichs für Motorradversicherungen finden Sie den Tarif, der am besten zu Ihnen passt. Aus dem Versicherungsrechner können Sie Ihren Versicherungsschutz sofort beantragen. Die nötigen Vertragsunterlagen werden Ihnen je nach Versicherer meist innerhalb weniger Tage per Post oder online zugesandt.
Die Kündigung der Motorradversicherung ist prinzipiell ordentlich und außerordentlich möglich. Eine ordentliche Kündigung der Motorradversicherung erfolgt zum Laufzeitende des Versicherungsvertrags. Kündigen Sie nicht, verlängert sie sich automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise einen Monat. Falls das Vertragsende auf den 31.12. festgelegt ist, muss die Kündigung bis zum 30.11. erfolgen. beim Versicherer vorliegen. Bei einem Saisonvertrag müssen Sie vier Wochen vor Vertragsbeginn kündigen. Bei einem Vertragsbeginn ab 01.03. ist der Stichtag für die Kündigung Ende Januar.
An die außerordentliche Kündigung einer Motorradversicherung sind bestimmte Bedingungen geknüpft. Erhöht Ihr Versicherer die Beiträge, ohne die Leistung zu verbessern, können Sie kündigen. Auch nach einem Schadenfall haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Weitere berechtigte Gründe für die Kündigung sind ein Fahrzeugwechsel, der Verkauf oder die Stilllegung Ihres Motorrads. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
Falls Sie jedoch planen, Ihr Motorrad weiterhin zu nutzen, müssen Sie einen Wechsel der Motorradversicherung vornehmen.
Ein Schutzbrief zur Motorradversicherung sichert Ihnen Hilfe bei einem Unfall oder einer Panne zu. Auch eine 24-Stunden-Hotline ist häufig vorgesehen. Solche Zusatzleistungen können sinnvoll sein – Sie sollten jedoch prüfen, ob die Preise angemessen sind. Wer solche Leistungen bereits im Rahmen anderer Verträge erhält, kann häufig auf den Schutzbrief verzichten.
Durch die Wahl eines Motorrad-Saisonkennzeichens wird ihr Motorrad nur für einen bestimmten Zeitraum zugelassen. Damit werden Kfz-Steuer für Motorräder und Versicherung nur für den Zeitraum berechnet, in dem das Motorrad angemeldet ist. Viele Fahrer wählen das Saisonkennzeichen, um ihr Motorrad nur in der warmen Jahreszeit anzumelden und zu fahren. Im Winter melden sie es aufgrund der schlechten Witterung und der niedrigen Temperaturen ab und sparen sich in dieser Zeit auch die Kosten für die Motorradversicherung. Da das Motorrad in den Wintermonaten nicht versichert ist und keine Steuer dafür bezahlt wird, dürfen Sie es weder auf einer öffentlichen Straße fahren noch abstellen. Die Länge des versicherten Zeitraums pro Jahr beeinflusst Ihre Schadenfreiheitsklasse. Sofern Sie Ihr Motorrad mindestens sechs Monate pro Jahr anmelden, werden Sie nach einem schadenfreien Jahr in eine bessere SF-Klasse eingestuft. Sind Sie weniger als sechs Monate versichert, bleibt Ihr Rabatt unverändert.
Dafür können Sie einfach den Motorrad-Steuerrechner nutzen. Dazu benötigen Sie nur wenige Angaben, wie die Art des Motorrads und den Hubraum. Bei der Motorrad-Steuer handelt es sich um eine Bundessteuer, sie wird pro Jahr im Voraus an die Zollverwaltung gezahlt. Rund zwei Wochen nach der Zulassung schickt Ihnen die regionale Zulassungsbehörde den Steuerbescheid der Zollverwaltung zu, der bis zur Abmeldung des Zweirads gilt. Die Besteuerung erfolgt pro angefangenen 25 Kubikzentimetern Hubraum. Für Leichtkrafträder mit einer Leistung von maximal 15 PS und einem Hubraum von maximal 125 Kubikzentimetern besteht keine Steuerpflicht. Pro 25 Kubikzentimeter Hubraum liegt die Steuer bei 1,84 Euro.