Motorrad-Haftpflichtversicherung: Als Halter eines Motorrads sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für das Motorrad abzuschließen. Dabei spielt die Deckungssumme der Motorradversicherung eine wichtige Rolle. Sie muss so bemessen sein, dass Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer Höhe abgedeckt sind, die sowohl den Halter des Motorrads als auch den Geschädigten im Fall eines Unfalls vor finanziellen Schäden schützt.
Damit der Beitrag für Ihre Motorrad-Haftpflicht nicht zu teuer wird, lohnt sich ein Vergleich der Tarife. Häufig ist auch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung hilfreich, denn dadurch senken Sie den Beitrag für die Versicherung nachhaltig.
Kurzgefasst: Die Motorrad-Haftpflicht ist die wichtigste Motorradversicherung
- In Deutschland eine Haftpflichtversicherung für jeden Motorradhalter verpflichtend.
- Sie greift bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie einer anderen Person durch die Nutzung des Motorrads zufügen.
- Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt von der Motorleistung, von der Schadenfreiheitsklasse und von der Regionalklasse sowie vom Alter des Fahrers ab.
- Mit der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung können Sie den Beitrag dauerhaft senken.
- Ein Saisonkennzeichen trägt ebenfalls dazu bei, die Kosten für die Motorrad-Haftpflichtversicherung und die Steuer zu reduzieren.
Häufige Fragen
Bei der Motorrad-Haftpflicht handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wer in Deutschland ein Motorrad zulassen will, muss dafür eine Haftpflichtversicherung abschließen. Hier unterscheidet sich die Zulassung des Motorrads nicht von der Zulassung eines PKWs. Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass durch Unfälle mit Motorrädern leicht Schäden an Personen oder Sachen entstehen, deren Behebung zu enormen finanziellen Belastungen führt.
Typische Sachschäden sind die Reparaturen an einem Motorrad oder einem PKW des Unfallgegners oder gar der Ersatz eines Neufahrzeugs bei einem Totalschaden. Weitaus teurer sind Krankenhauskosten oder lebenslange Rentenzahlungen, wenn ein Geschädigter nach einem Unfall nicht mehr wie vorher arbeiten gehen kann und deshalb Einkommenseinbußen erleidet. Besonders teuer sind Rentenzahlungen an die Hinterbliebenen bei Unfällen mit Todesfolge. Der Halter ist gesetzlich verpflichtet, diesen Schaden zu regulieren. Kann er dies aus finanziellen Gründen nicht, trägt der Geschädigte diese Kosten zwangsläufig selbst. Damit kann ein Unfall mit Personenschäden sowohl den Halter als auch das Opfer finanziell massiv schädigen. Eine Motorrad-Haftpflichtversicherung kommt für solche Kosten auf und stellt den Halter des Motorrads von der Übernahme frei. Zum Schutz aller Beteiligten ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Die Höhe der Deckungssumme der Motorrad-Haftpflicht spielt eine große Rolle, damit die anfallenden Kosten in voller Höhe erstattet werden. Viele Versicherer sind allerdings dazu übergegangen, eine pauschale Deckung aller Schäden in einer Höhe von maximal 100 Millionen Euro anzubieten.
Art des Schadens Mindestdeckungssumme
Personenschaden 7,5 Millionen Euro Sachschaden 1,12 Millionen Euro Vermögensschaden 50.000 Euro
Die Haftpflichtversicherung ist für einen Motorradhalter gesetzlich vorgeschrieben. Die Motorrad-Kaskoversicherung – auch als Fahrzeugversicherung bezeichnet – ist hingegen freiwillig. Während die Haftpflicht Schäden abdeckt, die der Unfallgegner erleidet, bezieht sich die Kaskoversicherung auf das eigene Motorrad. Wenn nämlich bei einem Unfall das eigene Motorrad beschädigt wird, kommt die Haftpflicht dafür nicht auf. Außerdem schützt die Haftpflicht den Halter des Motorrads und den Versicherungsnehmer, falls diese zum Beispiel bei Dienstfahrten nicht identisch sind.
Nicht zu unterschätzen ist auch die passive Rechtsschutzversicherung, die eine Haftpflicht dem Halter des Motorrads bietet. Dieser Rechtsschutz ist erforderlich, wenn ein Geschädigter dem Halter des Motorrads gegenüber einen Anspruch stellt, der sich als nicht gerechtfertigt herausstellt. In diesem Fall kommt der Versicherer für die Abwehr dieses Anspruchs auf, auch wenn sie gerichtlich durchgesetzt werden muss.
Bei der Fahrzeugversicherung ist zwischen der Motorrad-Vollkasko und der Motorrad-Teilkasko zu unterscheiden. Gerade bei einer neuen oder hochwertigen Maschine ist es zu empfehlen, eine Vollkaskoversicherung für das Motorrad abzuschließen. Hier sind auch Schäden abgedeckt, die durch einen Unfall entstehen, den Sie selbst an Ihrem Motorrad verursacht haben. Auch ein Schaden durch Vandalismus wird reguliert. Im Versicherungsschutz inbegriffen sind neben der Maschine selbst auch zusätzliches Zubehör wie eingebaute Teile, Anbauten oder Halterungen, sofern sie die Verkehrssicherheit erhöhen und für das Kraftrad zugelassen sind. Bei einer Teilkaskoversicherung werden Kosten für einen Diebstahl, für die Beschädigung durch einen Unfall mit Tieren, durch Naturgewalten oder durch Feuer übernommen. Manche Versicherer bieten zusätzliche Leistungen in der Teilkasko an.
Ob sich diese Versicherung für das Motorrad rentiert, ist immer im Einzelfall zu entscheiden. Als Richtlinie gilt, dass teure oder neue Maschinen mindestens in den ersten Jahren nach der Zulassung sinnvoll mit einer Vollkaskoversicherung zu schützen sind. Bei älteren Motorrädern kann eine Teilkasko oder sogar eine Motorrad-Haftpflichtversicherung ausreichend sein. Schäden an Ihrem Motorrad müssen Sie dann allerdings selbst zahlen.
Wenn die Kosten der Motorradversicherung zu hoch erscheinen, lohnt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Sie wird von den meisten Versicherern angeboten. Unter einer Selbstbeteiligung versteht man den Betrag, den der Halter des Motorrads im Fall einer Schadensregulierung selbst zu tragen hat.
In der Regel wird der Eigenanteil in der Teilkasko in einer Größenordnung von 150 Euro bis 500 Euro vereinbart. In der Vollkasko sind Eigenbeteiligungen zwischen 300 Euro und 500 Euro üblich. Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto geringer ist der Beitrag. Im Schadensfall müssen Sie den festgesetzten Betrag zwar selbst zahlen, doch in der Regel lohnt sich das, denn der Versicherer senkt den Beitrag bei Vereinbarung eines Selbstbehalts oft deutlich.
Sofern ein Zweirad weniger als 50 Kubikzentimeter an Hubraum hat, ist eine sogenannte Rollerversicherung vorgeschrieben. Sie ist etwas günstiger als eine Motorradversicherung. Bei stärkerer Motorisierung ist hingegen eine Motorrad-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben.
Bei Leichtkrafträdern handelt es sich um Krafträder mit einer maximalen Leistung von 125 Kubikzentimetern, mit maximal 15 PS. Diese Fahrzeuge können als Leichtkraftrad versichert werden, allerdings ist eine Haftpflicht dafür ebenfalls gesetzlich vorgeschrieben. Lediglich die Preise für den Versicherungsschutz unterscheiden sich ein wenig, denn Motorräder mit einem kleinen Motor und entsprechend geringer Leistung sind etwas günstiger.
Die Schadenfreiheitsklasse – kurz SF-Klasse – spielt bei der Ermittlung des Beitrags für die Motorrad-Haftpflichtversicherung eine große Rolle. Wenn Sie viele Jahre lang ohne Unfall fahren oder mindestens keinen Schaden über Ihre Gesellschaft regulieren lassen, belohnt Ihr Versicherer Sie mit einem Rabatt für Ihre umsichtige Fahrleistung. Mit jedem Jahr, das Sie ohne Unfall unterwegs sind, werden Sie als Halter des Motorrads eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft. Damit sinkt auch Ihr Versicherungsbeitrag.
Es macht unter anderem einen großen Unterschied, ob Sie mit 100 Prozent in einer niedrigen Schadenfreiheitsklasse eingestuft sind oder ob Sie mit 25 Prozent einen geringen Beitrag zahlen. Lassen Sie einen Unfallschaden über den Versicherer regulieren, stuft er Sie im nächsten Versicherungsjahr in eine schlechtere SF-Klasse ein. Damit steigt auch Ihr Beitrag unmittelbar. Deshalb kann es sich lohnen, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen und nicht an den Versicherer zu melden.
Als Fahranfänger sind Sie in eine niedrige Klasse eingestuft, weil Sie als Einsteiger ein viel höheres Risiko haben, einen Unfall zu verursachen. Mit jedem Jahr, das Sie schadenfrei fahren, steigen Sie eine Klasse höher. So können Sie Ihren Beitrag für die Versicherung nach relativ kurzer Zeit senken.
Als Motorradfahrer können Sie Ihre Maschine im Winter vorübergehend abmelden und damit stilllegen. Sie verwenden dann lediglich ein Saisonkennzeichen und fahren damit deutlich günstiger. Sowohl die Versicherungsbeiträge für die Motorrad-Haftpflicht als auch die Motorrad-Steuer reduzieren sich dadurch. Üblich ist eine Anmeldung in der Zeit von April bis in den Oktober. Melden Sie Ihr Motorrad für sechs Monate an, halbieren sich die Kosten für die Versicherung und die Steuer.
Ausschlaggebend für die Beitragshöhe einer Haftpflichtversicherung für Motorräder sind die Motorleistung und Ihre Schadenfreiheitsklasse. Außerdem spielt das Alter des Fahrzeughalters eine Rolle, denn junge Fahrer unter 25 Jahren zahlen mehr. Die Regionalklasse wirkt sich ebenfalls auf den Beitrag aus. Motorräder, die auf dem Land zugelassen werden, sind meist günstiger zu versichern als Motorräder mit Zulassung im Stadtbezirk.