Für Roller mit einem Hubraum von maximal 50 Kubikzentimeter ist eine Rollerversicherung erforderlich. Sie besteht aus einer Haftpflichtversicherung und ist deshalb meistens günstiger als eine Versicherung für Motorräder. Auch für Mopeds oder Mofas ist eine solche Rollerversicherung vorgeschrieben, ebenso für Quads, Trikes und Segways.
Versicherung als Absicherung im Schadensfall
Hintergrund dieser Vorschrift ist, dass Sie als Halter auch bei diesen kleinen und langsameren Zweirädern verpflichtet sind, einen Schaden zu ersetzen, wenn dieser beim Führen des Fahrzeugs verursacht wurde. Mit einer Haftpflichtversicherung verhindern Sie, dass Sie die Kosten für die Behebung eines Schadens selbst zahlen müssen.
Schäden können auch schon bei geringen Geschwindigkeiten entstehen
Auch wenn ein Roller bis maximal 50 Kubikzentimeter Leistung haben darf, um noch unter eine Rollerversicherung zu fallen, sind die kleinen Zweiräder doch mit einer gewissen Geschwindigkeit unterwegs. Schon eine kleine Unachtsamkeit im Straßenverkehr genügt, dass es zu einem Unfall mit erheblichen Personenschäden kommt. Der Halter des Rollers ist gesetzlich verpflichtet, dem Geschädigten den Schaden zu ersetzen.
Solange es sich lediglich um einen überschaubaren Sachschaden handelt, könnte der Halter diesen Schaden häufig noch aus eigener Tasche zahlen. Anders sieht es aus, wenn Personen zu Schaden kommen. Krankheits- und Behandlungskosten, vor allem aber auch Rentenzahlungen aufgrund von schweren Verletzungen oder gar bei Unfällen mit Personenschaden nehmen schnell eine enorme Größenordnung an.
Zum Teil extrem hoher Schadensersatz fällig
Ist der Halter des Rollers gezwungen, den Schaden selbst zu zahlen, kann das bis zum finanziellen Ruin führen. Für den Geschädigten ist die Situation fast identisch, denn wenn der Halter nicht zahlen kann, trägt der Geschädigte seine Auslagen zur Schadensbeseitigung selbst.
Vor diesen unliebsamen finanziellen Folgen schützt eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Roller. Sie dient also dem Schutz des Halters sowie des Geschädigten und ist gesetzlich vorgeschrieben, um im Schadensfall Leistungen für den Geschädigten zu garantieren.
Passive Rechtsschutzversicherung für den Rollerhalter
Außerdem enthält eine Haftpflichtversicherung eine Art der passiven Rechtsschutzversicherung. Sollte gegen einen Rollerfahrer ein Schaden geltend gemacht werden, den er nicht verursacht hat, kann er die Abwehr des unberechtigten Anspruchs gerichtlich geltend machen. Die Kosten für das Gerichtsverfahren trägt die Haftpflicht.
Versicherungskennzeichen: Farbe ändert sich jedes Jahr
Die Versicherungskennzeichen für Roller und Co. haben jedes Jahr eine andere Farbe. Gewechselt wird immer von Grün auf Schwarz auf Blau. Der Wechsel der Versicherungskennzeichen findet jedes Jahr zum ersten März statt. Durch den Wechsel der Farben, ist schneller erkenntlich, ob ein gültiger Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht.
Seit März 2023 ist die Rollerversicherung durch ein Versicherungskennzeichen in grüner Farbe sichtbar. Die blauen Schilder aus dem vergangenen Jahr hatten bis Ende Februar 2023 Gültigkeit. Im kommenden Jahr werden die Versicherungskennzeichen wieder schwarz.
Rollerversicherung: ebenso elementar wie die Motorradversicherung
Nicht nur für schwere Maschinen und leistungsstarke Motorräder ist eine Versicherung vorgeschrieben, sondern auch für Roller, Moped oder Mofa.
Der Versicherungsschutz bei einer Rollerversicherung liegt in einer Haftpflichtversicherung. Bei Bedarf kann eine Teilkasko als Ergänzung abgeschlossen werden.
Die Haftpflicht sorgt dafür, dass der Halter des Rollers einen Schaden, den er einer anderen Person zufügt oder den er an fremden Gegenständen verursacht, nicht selbst zahlen muss.
Rollerversicherung nicht nur für Roller und Moped
Eine Roller- oder Mopedversicherung gilt nicht nur für Roller, Moped und Mofas, auch andere motorisierte Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, müssen eine Versicherungsplakette aufweisen.
Für folgende Fahrzeuge ist eine Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben:
- Mofas (25 km/h Höchstgeschwindigkeit)
- Mokicks (60 km/h Höchstgeschwindigkeit)
- dreirädrige/vierrädrige Kleinkrafträder (45 km/h Höchstgeschwindigkeit)
- E-Bikes/S-Pedelecs (45 km/h Höchstgeschwindigkeit)
- Segways (20 km/h Höchstgeschwindigkeit)
- Elektro-Kleinstfahrzeuge (E-Scooter, Krankenfahrstühle, etc.)
Kein gesonderter Führerschein für Roller und Co. erforderlich
Für das Führen eines Rollers genügt ein PKW-Führerschein in der Klasse B, alternativ reicht auch ein Rollerführerschein. Die Maschinen sind in der Regel bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Kilometern in der Stunde zugelassen.
Roller mit einem größeren Hubraum sind schneller, sie fallen in die Klasse der Motorräder. Deshalb ist dafür ein Motorradführerschein erforderlich, außerdem ist bei der Zulassung des Motorrads eine Motorradversicherung abzuschließen.
Unterschiedliche Leistungen und Konditionen
Vor dem Abschluss des Vertrags über eine Rollerversicherung ist es sehr zu empfehlen, die aktuell angebotenen Rollerversicherungen zu vergleichen. Ein solcher Vergleich ist sinnvoll, da sich die Versicherer in Hinblick auf Versicherungssumme und Konditionen zum Teil erheblich unterscheiden.
Versicherungskennzeichen als Nachweis über die Versicherung
Der Nachweis über eine bestehende Versicherung, läuft über das Versicherungskennzeichen, das – wie bereits oben erwähnt – im Dreijahresrhythmus eine schwarz, blau oder grün ist.
Die Aufschrift des Kennzeichens besteht aus zwei Zeilen: Die erste Zeile beinhaltet drei Ziffern, die dem Fahrzeughalter zufällig zugeordnet werden. In der zweiten Zeile sind drei Buchstaben vermerkt, die für den Versicherer stehen.
Zudem weist das Versicherungskennzeichen am unteren Rand eine Prägung mit der Jahreszahl sowie der Abkürzung GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) auf.
Häufige Fragen
Für Roller, Mofas und Mopeds gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie für ein Auto oder für ein Motorrad. Das bedeutet, dass eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, sobald das Zweirad im Straßenverkehr bewegt wird. Der Nachweis der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung wird durch das Versicherungskennzeichen erbracht. Es wird jedes Jahr Anfang März in einer anderen Farbe ausgestellt und muss am Fahrzeug angebracht werden. Das Kennzeichen ermöglicht es, auf den ersten Blick zu erkennen, ob eine gültige Versicherung vorliegt.
Viele Versicherer bieten für Roller, Mofas und Mopeds nicht nur eine Haftpflichtversicherung an. Sie ergänzen die Absicherung um eine Teilkaskoversicherung. Dadurch ist das Zweirad unter anderem gegen Diebstahl und gegen Schäden aus dem Zusammenstoß mit Tieren versichert.
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung lohnt sich im Wesentlichen bei neuen Fahrzeugen. Müssen Sie nämlich einen neuen Roller aufgrund eines Diebstahls oder durch Vandalismus ersetzen, sind die Kosten deutlich höher als der Versicherungsbeitrag für eine Teilkaskoversicherung. Nach einigen Jahren können Sie die Teilkasko kündigen und Ihren Roller nur noch über die Haftpflicht versichern. So senken Sie die Kosten Ihrer Zweirad-Versicherung und sind trotzdem sinnvoll abgesichert.
Wie bei einer Motorradversicherung können Sie auch bei einer Rollerversicherung einen Selbstbehalt vereinbaren. Im Schadensfall tragen Sie dann den vereinbarten Anteil des Eigenanteils selbst. Achten Sie aber auf die Vorgaben des Versicherers für die Höhe der Selbstbeteiligung. Einige Gesellschaften verlangen einen Eigenanteil bei Diebstahl in Höhe von 300 Euro, während für andere Schäden eine geringere Selbstbeteiligung anfällt.
Vor allem bei älteren Rollern lohnt sich eine so hohe Selbstbeteiligung meist nicht mehr, denn die Versicherung ersetzt in der Regel lediglich den Zeitwert. Wenn dieser aber gerade rund 300 Euro beträgt, lohnt sich die Selbstbeteiligung in diesen Fällen nicht. Vor diesem Hintergrund sollten Sie die Höhe des Eigenanteils und die Sinnhaftigkeit einer Teilkaskoversicherung bei älteren Maschinen sorgfältig prüfen.
Wie bei der Motorradversicherung gilt auch bei der Rollerversicherung der Grundsatz, dass sich die Tarife hinsichtlich der Preise und der Leistungen deutlich unterscheiden. Die Unterschiede beziehen sich nicht nur auf die Höhe der Selbstbeteiligung, sondern auch auf weitere Merkmale. So verzichten einige Gesellschaften darauf, den Einwand der groben Fahrlässigkeit geltend zu machen. Sie zahlen bei einem Diebstahl zum Beispiel selbst dann, wenn das Zweirad in der Nacht auf der Straße abgestellt wird. Andere Versicherer erbringen diese Leistung nicht. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags einen Vergleich der Rollerversicherungen durchzurechnen.
Eine Roller- oder Mopedversicherung bieten zahlreiche Versicherungsunternehmen an. Die Versicherung kann in der Regel ganz unkompliziert online beantragt werden, das Versicherungskennzeichen wird Ihnen dann per Post zugesendet. Ansonsten ist eine Beantragung auch in den Filialen der Versicherungsunternehmen möglich, hier können Sie das Kennzeichen nach Zahlung der Prämie direkt mitnehmen.
Wenn Sie Ihre Mopedversicherung beantragen, müssen Sie davor Angaben zum Fahrzeug machen:
- Fahrgestellnummer/Fahrzeug-Identifikationsnummer
- Art des Antriebs
- Baujahr
- Hersteller
Wichtig für Antragsteller, die bisher nicht volljährig sind: Roller- bzw. Mopedversicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten vorliegt.
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Sie können den Versicherungsschutz für Ihr Fahrzeug immer für maximal ein Jahr abschließen. Wichtig: Die Kfz-Haftpflichtversicherung verlängert sich nicht automatisch, wenn Sie sich nicht rechtzeitig um eine neue Versicherung kümmern, erlischt die Kfz-Haftpflichtversicherung und Sie dürfen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
Anders als bei vielen Versicherungen für Autos gilt die Mofaversicherung grundsätzlich für jeden Fahrer des Fahrzeugs, sofern dieser eine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Die Versicherung ist nicht auf einen besonderen Fahrer zugelassen.
Für Ihr Fahrzeug erhalten Sie ein Kennzeichen, das Sie an der Rückseite des Fahrzeugs anbringen müssen. Wichtig ist hierbei, dass es mindestens 20 Zentimeter oberhalb der Fahrbahn angebracht wird und unterhalb des Rücklichts. Außerdem gilt eine maximale Neigung in Fahrtrichtung von 30 Grad sowie die Vorgabe, dass das Kennzeichen von beiden Seiten aus in einem Winkel von 45 Grad erkennbar sein muss. Für die korrekte Montage ist es sinnvoll, sich eine spezielle Halterung zu besorgen, diese erhalte Sie in jedem Fachhandel.
Ja. Der Schutz gilt in allen Ländern Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, sofern diese zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Ist im Ausland eine höhere Deckungssumme vorgeschrieben, als vertraglich vereinbart, gilt die im entsprechenden Land geltende Deckungssumme. Liegt die Deckungssumme unter der vertraglichen Vereinbarung, gilt diese grundsätzlich dennoch.
Die Versicherung wird grundsätzlich immer bis Ende Februar abgeschlossen – unabhängig vom Zeitpunkt der Beantragung. Eine vorzeitige Kündigung ist nicht möglich. Gleichzeitig ist eine Kündigung generell jedoch auch nicht erforderlich, da der Versicherungsschutz automatisch ausläuft.