Sie wollen Ihre Motorradversicherung kündigen oder wechseln – doch wie gehen Sie dazu vor? Für eine Kündigung gibt es unterschiedliche Gründe. Wichtig zu wissen ist allerdings, dass in Deutschland eine Pflichtversicherung für Motorräder besteht. Als Halter eines Motorrads müssen Sie eine Haftpflicht abschließen, denn ohne Haftpflicht darf das Fahrzeug nicht zugelassen werden. Sollten Sie das Motorrad abmelden oder wechseln Sie den Anbieter, dürfen Sie den Vertrag selbstverständlich kündigen. Was also müssen Sie rund um die Beendigung des Vertrags wissen, und wie gehen Sie vor, damit die Kündigung vom Versicherer akzeptiert wird und der Wechsel nahtlos klappt?
Kurzgefasst: Kündigung und Wechsel der Motorradversicherung sind an Fristen und Formalien gebunden
- Für eine wirksame Kündigung ist primär die Kündigungsfrist einzuhalten. Sie endet in der Regel einen Monat vor Vertragsablauf.
- Verschicken Sie Ihr Schreiben per Einschreiben und Rückschein, damit der Versicherer den fristgemäßen Eingang ordentlich dokumentiert. Stellen Sie auch sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben alle benötigten Informationen, die Sie in unseren FAQs nachlesen können, enthält.
- Beim Wechsel der Motorradversicherung darf der Haftpflicht-Schutz nicht unterbrochen werden und muss nahtlos aneinander anschließen. Bei Kaskoversicherungen ist dies nicht vorgeschrieben.
- Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Tarifvergleich und entscheiden Sie sich für den Tarif, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis für Ihren Versicherungsbedarf bietet.
Häufige Fragen
In der Praxis gibt es recht unterschiedliche Ursachen, warum Versicherte ihre Gesellschaft wechseln wollen. Häufig ist eine Erhöhung der Versicherungsprämien die Ursache. In diesem Fall steht Ihnen nach der Bekanntgabe der neuen Prämien ein Sonderkündigungsrecht bei ihrer Motorradversicherung zu. Nutzen Sie die Gelegenheit für einen Motorradversicherungsvergleich, um den günstigsten und besten Schutz zu finden, damit sich der Aufwand des Wechsels für Sie rentiert.
Ebenso häufig wie eine Erhöhung der Preise ist auch ein schlechter Service oder eine allgemeine Unzufriedenheit mit dem Versicherer die Ursache dafür, sich anderweitig umzuschauen. Vielleicht wollten Sie einen Schaden regulieren lassen und mussten lange auf Antwort der Gesellschaft warten. Vielleicht hat man auf Ihre Anfragen nicht schnell oder kompetent genug geantwortet. Vielleicht sind Sie aber auch schlicht der Meinung, dass es nach einigen Jahren in einem bestehenden Vertragsverhältnis an der Zeit ist, die Gesellschaft zu wechseln.
Sofern Sie von sich aus ihre Motorradversicherung kündigen und keine Vorschäden melden, dürfte es kein Problem sein, einen neuen Versicherungsvertrag bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen. Hat hingegen Ihre Gesellschaft den Vertrag gekündigt, müssen Sie das bei der Beantragung des neuen Versicherungsschutzes meistens angeben. Aus einem durch den Versicherer beendeten Vertrag heraus kann es schwierig werden, einen neuen Vertrag zu guten Konditionen abzuschließen. Das sollten Sie berücksichtigen, wenn Sie einen Wechsel anstreben.
Bei einem Wechsel der Motorradversicherung müssen Sie darauf achten, dass die Haftpflichtversicherung von einem Versicherer auf den anderen ohne Unterbrechung übergeht. Die Versicherer sind gezwungen, darauf genau zu achten. Deshalb müssen Sie beiden Seiten über die ausgesprochene Kündigung und über den Abschluss des neuen Vertrags informieren.
Hintergrund dieses nahtlosen Übergangs ist, dass für die Motorrad-Haftpflichtversicherung eine Versicherungspflicht besteht. Solange das Motorrad zugelassen ist, darf es also nicht ohne Haftpflichtversicherung sein. Das liegt daran, dass es vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, ein Motorrad mit einer Haftpflicht zu versichern. Damit schützen Sie sich selbst als Halter, aber auch mögliche Unfallopfer vor den finanziellen Schäden eines Unfalls.
Wenn Sie nämlich selbst einen Unfall verursachen und es kommt zu Sach- oder Personenschäden, kann das für Sie zum finanziellen Ruin führen. Die Haftpflicht wird also zu Ihrer Sicherheit abgeschlossen. Auch das Opfer eines Unfalls wird auf diese Art geschützt, denn wenn keine Versicherung besteht und der Verursacher eines Unfalls nicht zahlen kann, hat das Opfer die Kosten der Schadensbeseitigung zu zahlen. Auch für ihn kann den zu enormen finanziellen Belastungen führen. Die Versicherungspflicht besteht also aus gutem Grund und muss zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer eingehalten werden.
Anders sieht es bei der Fahrzeugversicherung aus. Die Kaskoversicherung muss nicht ohne Unterbrechung ineinander übergehen, Sie können Ihren Versicherungsschutz zum Ablauf des Versicherungsvertrags jederzeit erweitern oder einschränken. Es besteht auch keine Notwendigkeit, den Vertrag fortlaufend zu führen. Denken Sie aber daran, dass Sie sich nicht ständig mit dem Wechsel des Versicherers beschäftigen wollen. Insofern lohnt es sich, einmal genau darüber nachzudenken, aus welchen Gründen Sie Ihre Motorradversicherung wechseln wollen und sich dann einen Versicherer zu suchen, der Ihre Ansprüche an einen umfassenden Versicherungsschutz besser erfüllt.
Die Kündigung Ihrer Motorradversicherung ist ordentlich und außerordentlich möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die ordentliche Kündigung der Motorradversicherung wird mit einer Frist von einem Monat ausgesprochen. Dabei ist das Vertragsende ausschlaggebend. Allerdings ist dieser Zeitpunkt nicht einheitlich festgeschrieben. Bei vielen Versicherern endet der Vertrag zum Jahresende. Bei anderen Gesellschaften gibt es einen unterjährigen Zeitpunkt, meist ist das der Tag, zu dem Sie den Vertrag ursprünglich abgeschlossen haben. Auch bei Zulassung mit einem Saisonkennzeichen beginnt und endet der Vertrag unterjährig.
Wenn Sie unsicher sind, wann dieser Stichtag ist, schauen Sie am besten in Ihre Versicherungsunterlagen. Dort ist der Zeitpunkt aufgeführt, zu dem der Vertrag beginnt und endet. Ein Monat vor dem Ende des Vertrags muss der Versicherer Ihre Kündigung erhalten haben. Einen Grund für Ihre ordentliche Kündigung müssen Sie übrigens in Ihrem Schreiben nicht angeben. Sollten Sie Ihr Motorrad abmelden, sprechen Sie die Kündigung natürlich zum Zeitpunkt der Abmeldung aus.
Von der ordentlichen Kündigung zu unterscheiden, ist die außerordentliche Kündigung der Motorradversicherung. Sie wird auch als Sonderkündigung bezeichnet. Die wichtigsten Gründe dafür sind eine Erhöhung des Beitrags ohne gleichzeitige Erweiterung der Leistungen. Man spricht dann von einer grundlosen Erhöhung der Versicherungsprämie. Das kommt recht häufig vor, denn üblicherweise erhöhen die Versicherer ihre Beiträge in sehr regelmäßigen Abständen. Gerade zum Ende des Jahres ist deshalb ein regelrechter Ansturm auf die Versicherer zu verzeichnen, weil viele Motorradhalter ihren Vertrag kündigen wollen, um aufgrund der gestiegenen Kosten der Motorradversicherung zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. Auch nach der Regulierung eines Schadensfalls dürfen Sie außerordentlich kündigen.
Sofern Ihr Versicherer übrigens eine Anpassung des Beitrags vornimmt, weil sich die Beiträge an Ihrem Wohnort und in Ihrer Regionalklasse geändert haben, berechtigt das ebenfalls zu einer außerordentlichen Kündigung. Anders sieht es aus, wenn Sie umziehen und deshalb in eine andere Regionalklasse eingestuft werden. Dann dürfen Sie Ihre Motorradversicherung nicht außerordentlich kündigen, weil Sie die Ursache für die Veränderung des Vertrags selbst ausgelöst haben.
Die außerordentliche Kündigung Ihrer Motorradversicherung müssen Sie spätestens vier Wochen nach dem Eingang des neuen Versicherungsbescheids an den Versicherer schicken. Nur dann kündigen Sie Ihre Motorradversicherung fristgemäß. Achten Sie darauf, in Ihrer außerordentlichen Kündigung einen Grund anzugeben. Dieser sollte natürlich zutreffend sein. Andernfalls muss der Versicherer die Beendigung Ihres Vertrags nicht anerkennen.
Am besten versenden Sie die Kündigung Ihrer Motorradversicherung schriftlich per Einschreiben und legen einen Rückschein dazu. Damit muss der Versicherer das Datum bestätigen, an dem er Ihre Kündigung erhalten hat. Für die Gültigkeit der Kündigung Ihrer Motorradversicherung ist es nämlich wichtig, dass das Schreiben fristgemäß – also vier Wochen vor dem Ablauf des Vertrags – beim Versicherer eingeht. Ausschlaggebend ist hier nicht das Datum des Absendens, sondern das Datum des Eingangs beim Versicherer. Geht Ihre Kündigung nicht fristgemäß zu, muss die Gesellschaft die Kündigung nicht anerkennen. Für Sie heißt das, dass Sie den Vertrag um ein weiteres Jahr unverändert fortführen müssen. Diesen Ärger ersparen Sie sich am besten, indem Sie frühzeitig kündigen.
Um eine formgerechte Kündigung bei Ihrer Motorradversicherung einzureichen, ist nicht nur die Einhaltung der Kündigungsfrist nötig. Das Anschreiben muss folgende Informationen beinhalten:
- Name und Adresse des Versicherungsnehmers
- Adresse der Versicherung (ersichtlich aus den Versicherungsunterlagen)
- Versicherungsnummer
- Fahrzeugkennzeichen
- Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
- Im Falle der außerordentlichen Kündigung: Angabe des Kündigungsgrundes
- Datum und Unterschrift
Auch der Versicherer Ihres Motorrads darf den Vertrag nach einem gemeldeten Schaden kündigen. Das wiederum ist für Sie in der Regel eher ungünstig. Beim Abschluss des neuen Vertrags müssen Sie nämlich angeben, ob ein Versicherungsschutz besteht oder ob der Vertrag gekündigt wurde. Außerdem müssen Sie den neuen Versicherer darüber informieren, dass der Vorvertrag seitens der Versicherungsgesellschaft beendet wurde. In diesem Fall kann es schwer sein, einen neuen Versicherer zu finden, der Sie mit einem vernünftigen Beitrag akzeptiert. Besser ist es deshalb, den Vertrag selbst zu beenden und nicht auf die Kündigung der Versicherungsgesellschaft zu warten.
Bevor Sie Ihre Motorradversicherung kündigen, sollten Sie ein bindendes Angebot von Ihrem neuen Versicherer haben. Ein Antrag auf Abschluss der Fahrzeugversicherung darf nämlich abgelehnt werden. Wenn Sie Ihren Vertrag bei der alten Motorradversicherung kündigen, sind Sie in diesem Fall ohne Versicherungsschutz. Deshalb ist es besser, die Kündigung erst dann einzureichen, wenn der neue Vertrag unterschriftsreif ist, damit der Wechsel der Motorradversicherung nahtlos vonstattengeht.